Neue Vorschriften für den Verkauf in Frankreich und Monaco

Seit dem 1. Juli 2024 ist gemäß dem Dekret Nr. 2024-490 vom 29. Mai 2024 der Verkauf unserer injizierbaren Produkte mit Hyaluronsäure ausschließlich Ärzten, Chirurgen, Zahnärzten und zugelassenen Unternehmen vorbehalten, und zwar nur für Kunden in Frankreich und Monaco. Außerhalb von Frankreich/Monaco sind alle unsere Produkte frei verkäuflich.

Wenn Sie Arzt, Chirurg oder Zahnarzt sind:

Der Verkauf von injizierbaren Produkten unterliegt der Validierung Ihrer RPPS, Ihrer SIRET-Nummer und Ihrer Lieferadresse (Adresse des Hauptsitzes oder einer Zweigstelle). Diese Angaben müssen per E-Mail nach Aufgabe Ihrer Bestellung übermittelt werden.

Wenn Sie ein autorisierter Fachmann sind:

Der Verkauf von injizierbaren Produkten unterliegt der Validierung Ihrer SIRET-Nummer, Ihrer Lieferadresse (Adresse des Hauptsitzes oder einer Zweigstelle) und Ihres NAF/APE-Codes. Diese Angaben müssen per E-Mail nach Aufgabe Ihrer Bestellung übermittelt werden.

Zugelassene NAF/APE-Codes:
4645Z - Großhandel (zwischen Unternehmen) mit Parfümerie- und Schönheitsprodukten

4646Z - Großhandel (zwischen Unternehmen) mit pharmazeutischen Produkten

4773Z - Einzelhandel mit pharmazeutischen Produkten in Fachgeschäften

 8621Z - Tätigkeit von Allgemeinärzten

 8622B - Chirurgische Tätigkeiten

 8622C - Andere Tätigkeiten von Fachärzten

 8623Z - Zahnarztpraxis

 

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